Krankmeldungen
Die Sorgeberechtigten müssen ihr Kind bei Erkrankung oder sonstiger Verhinderung vor der ersten Stunde vom Schulbesuch abmelden.
Wir bitten Sie, dies ab diesem Schuljahr über den Schulmanager vornehmen. Eine Anleitung finden Sie hier.
Die telefonische Krankmeldung über das Sekretariat bleibt in der Einführungsphase des Schulmanagers weiterhin möglich.
Bei vorzeitigem Verlassen des Unterrichts
Bei vorzeitigem Verlassen des Unterrichts gilt folgende Regel: Schüler:innen der Klassenstufen 5 bis 10 müssen sich entweder bei ihrer Lehrkraft oder im Sekretariat abmelden. Im Anschluss ist das vorzeitige Verlassen des Unterrichts schriftlich von den Eltern bei dem/der Klassenlehrer:in zu entschuldigen.
Die Oberstufenschüler:innen müssen sich bei vorzeitigem Verlassen des Unterrichts bei ihrer/m Kurslehrer:in (der Folgestunde) beziehungsweise im Sekretariat/MSS-Büro abmelden. Die Entschuldigung erfolgt schriftlich über das MSS-Büro (Herr OStR Orth).