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Krankmeldungen

Die Sorgeberechtigten mĂĽssen ihr Kind bei Erkrankung oder sonstiger Verhinderung vor der ersten Stunde vom Schulbesuch abmelden.

Wir bitten Sie, dies ab diesem Schuljahr ĂĽber den Schulmanager vornehmen. Eine Anleitung finden Sie hier.

Die telefonische Krankmeldung über das Sekretariat bleibt in der Einführungsphase des Schulmanagers weiterhin möglich.

Bei vorzeitigem Verlassen des Unterrichts

Bei vorzeitigem Verlassen des Unterrichts gilt folgende Regel: SchĂĽler:innen der Klassenstufen 5 bis 10 mĂĽssen sich entweder bei ihrer Lehrkraft oder im Sekretariat abmelden. Im Anschluss ist das vorzeitige Verlassen des Unterrichts schriftlich von den Eltern bei dem/der Klassenlehrer:in zu entschuldigen.

Die OberstufenschĂĽler:innen mĂĽssen sich bei vorzeitigem Verlassen des Unterrichts bei ihrer/m Kurslehrer:in (der Folgestunde) beziehungsweise im Sekretariat/MSS-BĂĽro abmelden. Die Entschuldigung erfolgt schriftlich ĂĽber das MSS-BĂĽro (Herr OStR Orth).